Allgemeine Geschäftsbedingungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der huvi.swiss KIG, Seilerstrasse 15, 5742 Kölliken, Schweiz (nachfolgend „HUVI.SWISS“) und ihren Kunden.
Die AGB gelten für alle Leistungen, Produkte und Angebote von HUVI.SWISS, insbesondere im Zusammenhang mit autonomen Waldbrandfrühwarnsystemen, Softwareplattformen, Pilotprojekten, Planungs, Installations und Betriebsleistungen.
Die AGB richten sich ausschliesslich an Geschäftskunden (B2B). Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn HUVI.SWISS diesen ausdrücklich und schriftlich zustimmt.
2. Leistungen von HUVI.SWISS
HUVI.SWISS entwickelt, liefert und betreibt autonome Systeme zur Waldbrandfrüherkennung, insbesondere die Produkte HUVI.GUARDIAN und HUVI.FIREWATCH, sowie zugehörige Dienstleistungen wie Planung, Installation, Integration, Betrieb, Pilotprojekte und Support.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, Vertrag oder Projektbeschrieb. Angaben auf der Website oder in Marketingunterlagen dienen der Information und stellen keine verbindliche Zusicherung dar.
3. Vertragsabschluss
Angebote von HUVI.SWISS sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Bestätigung von HUVI.SWISS oder durch einen separaten Vertrag zustande.
Pilotprojekte, Tests und Demonstrationen gelten als Entwicklungs oder Testbetrieb und unterliegen besonderen Rahmenbedingungen, die projektbezogen vereinbart werden.
4. Nutzung der Systeme
Die Systeme von HUVI.SWISS dienen der Unterstützung der frühzeitigen Erkennung von Rauch und potenziellen Brandereignissen. Sie ersetzen keine organisatorischen, betrieblichen oder gesetzlichen Pflichten des Kunden.
Die Verantwortung für den Einsatz der Systeme, die Bewertung von Alarmen sowie für daraus abgeleitete Massnahmen liegt ausschliesslich beim Kunden.
5. Verfügbarkeit und Betrieb
HUVI.SWISS strebt eine hohe Verfügbarkeit der Systeme an, kann jedoch keine Garantie für einen unterbrechungsfreien Betrieb übernehmen. Wartungsarbeiten, Updates, Weiterentwicklungen oder technische Anpassungen bleiben vorbehalten.
Naturbedingungen, Umweltfaktoren, Sichtverhältnisse, Energieverfügbarkeit oder externe Einflüsse können die Leistung der Systeme beeinflussen.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt sicher, dass alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge und Mitwirkungen rechtzeitig und vollständig bereitgestellt werden.
Der Kunde ist verantwortlich für die Einhaltung von Sicherheitsvorschriften, behördlichen Auflagen sowie standortbezogenen Anforderungen.
7. Haftung
HUVI.SWISS haftet ausschliesslich für Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten verursacht wurden.
Eine Haftung für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrüche oder Schäden infolge Naturereignissen ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
Insbesondere übernimmt HUVI.SWISS keine Haftung für Schäden, die trotz Nutzung der Systeme durch Brände oder Rauchentwicklungen entstehen.
8. Gewährleistung
HUVI.SWISS gewährleistet, dass die gelieferten Systeme dem Stand der Technik entsprechen. Eine Garantie für eine vollständige, fehlerfreie oder jederzeitige Erkennung von Rauch oder Bränden wird nicht übernommen.
Umwelt, Wetter und Geländebedingungen können die Detektionsleistung beeinflussen und stellen keinen Mangel dar.
9. Geistiges Eigentum
Sämtliche Rechte an Software, Hardware, Algorithmen, Designs, Dokumentationen und Konzepten verbleiben bei HUVI.SWISS oder den jeweiligen Rechteinhabern.
Eine Vervielfältigung, Weitergabe oder Nutzung über den vereinbarten Zweck hinaus ist ohne ausdrückliche Zustimmung von HUVI.SWISS nicht gestattet.
10. Datenschutz
Die Bearbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäss der Datenschutzerklärung von HUVI.SWISS. Diese ist integraler Bestandteil dieser AGB.
11. Vertragsdauer und Kündigung
Sofern nichts anderes vereinbart ist, gelten Verträge für die vereinbarte Dauer. Pilotprojekte sind zeitlich befristet.
Das Recht zur fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt vorbehalten.
12. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht unter Ausschluss des Kollisionsrechts.
Gerichtsstand ist Zofingen, Schweiz.
Stand: Januar 2026

